Nachsorge – Hebammenbetreuung zu Hause

 

Während der ersten Wochen nach der Geburt hat jede Frau Anspruch auf Hebammenhilfe, d.h., auch nach dem Klinikaufenthalt haben sie die Möglichkeit, sich zu Hause von einer Hebamme betreuen zu lassen.
Hebammenhilfe wird bis zu 8 Wochen nach der Geburt, bei Problemen auch darüber hinaus gewährleistet.

Hebammenunterstützung bedeutet:

  • Überwachung und Förderung des
    körperlichen Wohlbefindens von Mutter und Kind
  • Beratung und Anleitung bei der Ernährung und
    Pflege des Neugeborenen
  • Förderung der Eltern-Kind-Beziehung
  • Hilfestellung bei der Wiederaufnahme des Alltagslebens
  • Förderung des Selbstvertrauens der Mutter, besonders im Hinblick auf ihre spezielle Familiensituation,
    die durch Herkunft, Kulturkreis, Religion u.a. geprägt ist
  • Einbeziehung des Vaters und der engsten Familienangehörigen in die Betreuung von Mutter und Kind
Gerne betreue ich Sie zu Hause nach:
  • einer Hausgeburt
  • einer Klinikgeburt
  • bei Frühgeburten
  • ambulante Entbindung
  • vorzeitige Entlassung
  • einer Fehlgeburt/ Todgeburt

 

Damit ich Ihnen einen fixen Platz zur Betreuung garantieren kann, melden Sie sich bitte bereits in der Frühschwangerschaft bei mir an.
Neben meiner eigenen kleinen Familie, liegt meine Haupttätigkeit in der Geburtshilfe im Krankenhaus St. Josef, Braunau am Inn.
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